Begriffe Bewertung (nur als kleine Auswahl) Verkehrswert Definition in § 194 BauGB (Baugesetzbuch) Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Ab 1.7.2010: Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV) Wertermittlungsstichtag, Qualitätsstichtag Zeitpunkt der Wertermittlung (siehe § 3 ImmoWertV). Liegenschaftszinssatz Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird (siehe § 14 ImmoWertV). Bodenwert, Gebäudewert Bodenwert und Gebäudewert werden meist getrennt ermittelt. Ertragswert Das Ertragswertverfahren wird meist bei renditeorientierten Immobilien angewandt. Sachwert Das Sachwertverfahren kommt meist bei eigengenutzten Immobilien zur Anwendung. Vergleichswert Soweit Vergleichswerte ermittelt werden können, sind diese dem rechnerischen Werten überlegen. Liquidationswert Die Erträge reichen nicht aus, die Verzinsung des Bodenwertes zu gewährleisten § 16 Abs. 3 ImmoWertV. Restnutzungsdauer Anzahl der Jahre, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können. Markt- und Objektanpassung Diese findet zum Abschluss der Bewertung statt.
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