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öffentliche Bestellung und Vereidigung, was ist das?

Impressum

Bewertungen Grundstücke, Gebäude, Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Mieten, Pachten

Sachverständigenbüro Günther Erdl

Roßfeldstr. 1, 82239 Alling bei München
Tel. 08141 889113, Fax 08141 889096

  • von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von
    bebauten und unbebauten Grundstücken
    sowie Mieten und Pachten,
  • Dipl-Sachverständiger (DIA) für für die Bewertung von bebauten und
    unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und für
    Schäden an Gebäuden.

zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung

Sie dient der Beweisführung mit Sachverständigengutachten.

In Zivilprozessen gibt es folgende Möglichkeiten zur Beweispflicht:

    • Dokumente,
    • Zeugen,
    • Parteivernehmung,
    • Sachverständigengutachten
    • Die Beweisführung durch Sachverständige ist ab § 402 in der Zivilprozessordnung geregelt.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt über die Industrie- und Handelskammern. Voraussetzung ist ein erfolgreicher Nachweis der besonderen Fachkenntnisse innerhalb einer mehrtätigen Prüfung. Sachverständige sind
verpflichtet, ein Gutachten neutral und parteiunabhängig zu erstellen.